Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Estrichfräsarbeiten zur nachträglichen Verlegung von Fußbodenheizungen
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die unser Unternehmen im Bereich Fräsarbeiten in Estrich zur nachträglichen Installation von Fußbodenheizungen erbringt.
1.2 Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber diese AGB in vollem Umfang an. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2.2 Angebote gelten im Ganzen. Die Beauftragung von Teilleistungen oder geringeren Flächen als angeboten kann zu einer Anpassung der Einheitspreise führen.
2.3 Unvorhersehbare Mehrarbeiten, die im ursprünglichen Angebot nicht berücksichtigt wurden (z. B. härterer Estrich, zusätzliche Fräsungen, Leitungsumgehungen), werden nach tatsächlichem Aufwand mit einem Stundenverrechnungssatz von 65 € netto pro Stunde pro Mitarbeiter zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet.
3. Leistungen und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Unsere Leistungen umfassen das Fräsen von Kanälen in den Estrich, ggf. Verlegung von Rohrsystemen (sofern vereinbart), sowie begleitende Arbeiten wie Absaugung von Frässtaub.
3.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Estrich tragfähig, frei von Beschichtungen und für die Bearbeitung geeignet ist. Eventuelle Altbeläge oder Kleberreste müssen vor Beginn der Arbeiten vollständig entfernt sein.
3.3 Der Auftraggeber sorgt für einen freien, ungehinderten Zugang zur Baustelle und zu allen zu bearbeitenden Flächen. Möbel, Teppiche und sonstige Gegenstände sind vorher zu entfernen.
3.4 Der Auftraggeber stellt die erforderliche Energieversorgung (z. B. 230 V- oder 400 V-Stromanschlüsse) auf der Baustelle bereit.
3.5 Erforderliche Genehmigungen (z. B. bei Mehrfamilienhäusern oder denkmalgeschützten Gebäuden) sind vom Auftraggeber einzuholen.
3.6 Wir weisen darauf hin, dass beim Fräsen Schäden an unbekannten oder nicht dokumentierten Leitungen im Estrich nicht ausgeschlossen werden können. Für daraus resultierende Kosten übernehmen wir keine Haftung, sofern uns keine grobe Fahrlässigkeit trifft.
3.7 Sollte der Auftraggeber zum vereinbarten Termin keinen Zugang ermöglichen, behalten wir uns vor, die Anfahrt gesondert in Rechnung zu stellen.
4. Abnahme und Gewährleistung
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen. Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen.
4.2 Bei berechtigten Mängeln steht uns das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzleistung zu.
4.3 Eine Haftung für Mängel entfällt, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Weiterverarbeitungen an den bearbeiteten Flächen vorgenommen haben.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Rechnungen werden nach Fertigstellung oder vereinbarten Bauabschnitten gestellt und sind ohne Abzug sofort fällig.
5.2 Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch an die vom Auftraggeber genannte E-Mail-Adresse.
5.3 Bei Zahlungsverzug (mehr als 14 Tage nach Fälligkeit) berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.
5.4 Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen sind nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Haftung und Schadensersatz
6.1 Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
6.2 Wir haften nicht für Schäden durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. höhere Gewalt, versteckte Baumängel, unzureichende Untergrundfestigkeit, nicht bekannte Leitungsführungen).
6.3 Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere Produktionsausfälle oder Nutzungsausfälle, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
6.4 Das Risiko von Schäden an unbekannten oder unvollständig dokumentierten Installationen im Estrich trägt der Auftraggeber, sofern uns keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
7. Stornierung und Rücktritt
7.1 Storniert der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten, können wir bereits entstandene Kosten (Planung, Anfahrt, Materialbereitstellung) berechnen.
7.2 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn die Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchführbar sind.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese bis zur Abnahme und vollständigen Zahlung ordnungsgemäß zu lagern und vor Beschädigung zu schützen.
9. Datenschutz
9.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
9.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Firmensitz.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen an.